Unsere Gewässer
Die Mitglieder vom ASV Krebsbach bewirtschaften mehrere Gewässer in und um die Stadt Neckarbischofsheim.

Dazu zählen der Krebsbach-Auenteich, der Schlossteich Neckarbischofsheim, der Krebsbach, der Schwarzbach und der Rosenbach.
Natürlich steht nicht nur Angeln auf unserem Plan: Auch die Hege und Pflege der einzelnen Gewässer ist uns wichtig und ein wesentlicher Bestandteil in unserem Terminkalender.
Krebsbach-Auenteich
Von der Planung im Jahr 1989 bis zur ersten Baggerschaufel im Jahre 1992 vergingen drei Jahre und unzählige Stunden harte Arbeit unserer Mitglieder. Trotz einiger Rückschläge – Verunreinigungen des Krebsbachs durch Öl und Gülle, ein Rohrbruch am Zulauf, Bisamratten, die sich vom See zum Bach durchgruben, und Hochwasser – setzte man seine Energie weiterhin in den Wunsch nach einem eigenen See.
Dank dieser unermüdlichen Mitglieder besitzen wir heute unseren See direkt am Vereinsheim – und pflegen ihn bis heute gemeinsam.

Mit einer Länge von 80 m und einer Breite von 45 m ist er das Zuhause von Aalen, Barschen, Brachsen, Forellen, Graskarpfen, Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Schleien, Stören, Weißfischen und Zandern.
Schlossteich

Der Schlossteich liegt mitten im Schlosspark und dient uns hauptsächlich zur Aufzucht von Karpfen, Schleien und Weißfischen. Beangelt wird er nur nach Absprache.

Krebsbach
Den Krebsbach hat unser Verein von der Quelle im Stadtwald Bad Rappenau bis zur 15 km entfernten Mündung in den Schwarzbach bei Neckarbischofsheim gepachtet. Dieser Bach ist ein reines Forellengewässer.
Schwarzbach

Der Schwarzbach wurde von uns auf einer Länge von 1,5 km gepachtet. Mit seinen sehr tiefen Gumpen und einer durchschnittlichen Breite von 4 m ist er immer wieder für Überraschungen gut.
Hauptfischart in diesem Gewässer ist die Bachforelle, von der auch schon einige kapitale Exemplare überlistet wurden. Auch Aale, Barsche, Brachsen, Hechte, Karpfen, Regenbogenforellen und Weißfische fanden schon den Weg in den Kescher eines Petrijüngers.
Rosenbach
Der Rosenbach ist ein kleiner Bach, der bei Hasselbach entspringt und in der Stadt Neckarbischofsheim in den Krebsbach mündet.
Angeln nur für Vereinsmitglieder
Das Angeln an unseren Gewässern ist ausschließlich Mitgliedern des ASV Krebsbach 1983 e. V. gestattet. Voraussetzungen sind:
- ein gültiger Fischereischein,
- ein gültiger Erlaubnisschein (Gewässerkarte) des Vereins,
- die Einhaltung der Gewässerordnung und aller gesetzlichen Vorschriften (Landesfischereigesetz und Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg).
Das Angeln durch Nichtmitglieder ist verboten. Zuwiderhandlungen werden als unerlaubte Fischerei (§ 293 StGB) und als Verstoß gegen das Landesfischereigesetz verfolgt.
Am Wasser gilt: Ordnung und Sauberkeit sind oberstes Gebot, Natur-, Tier- und Pflanzenschutz sind stets zu wahren, und den Anweisungen der Vereinsaufsicht ist Folge zu leisten.
Gewässerordnung
Für das Angeln an allen Vereinsgewässern gilt unsere Gewässerordnung. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sie zu kennen und einzuhalten.
